Leitfaden Heilpraktikerversicherung

Heilpraktikerversicherungen, Krankenzusatzversicherungen für Heilpraktiker etc.
erstatten die Kosten für Psychotherapie nach dem Gebührenverzeichnis für
Heilpraktiker, GebüH Punkt 19 Psychotherapie.

Hier finden Sie Versicherungsangebote im Vergleich.
Auswahlkriterien für einen Neuabschluß einer Heilpraktikerversicherung:

  • Wird Psychotherapie nach GebüH 19 erstattet? (i.d.R. ja, wenn es eine neue Therapie ist.)
  • Werden die GebüH-Höchstsätze übernommen? (üblich sind 80% bis 100%)
  • Wie lange ist die Wartezeit bis zur Kostenübernahme? (üblich sind 3 oder 8 Monate)
  • Welche Höchstsumme wird im 1. Jahr übernommen? (üblich sind 500 € oder 1250 €)


Klären Sie die Kostenübernahme mit Ihrem Versicherer am Besten gleich nach unserem Erstgespräch.

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