Heilpraktikerversicherungen, Krankenzusatzversicherungen für Heilpraktiker etc.
erstatten die Kosten für Psychotherapie nach dem Gebührenverzeichnis für
Heilpraktiker, GebüH Punkt 19 Psychotherapie.
Hier finden Sie Versicherungsangebote im Vergleich.
Auswahlkriterien für einen Neuabschluß einer Heilpraktikerversicherung:
- Wird Psychotherapie nach GebüH 19 erstattet? (i.d.R. ja, wenn es eine neue Therapie ist.)
- Werden die GebüH-Höchstsätze übernommen? (üblich sind 80% bis 100%)
- Wie lange ist die Wartezeit bis zur Kostenübernahme? (üblich sind 3 oder 8 Monate)
- Welche Höchstsumme wird im 1. Jahr übernommen? (üblich sind 500 € oder 1250 €)
Klären Sie die Kostenübernahme mit Ihrem Versicherer am Besten gleich nach unserem Erstgespräch.